Einbruchschutzmesse in Rheine

Die Zahl der Wohnungseinbrüche im Kreis Steinfurt ist – nach Aussage der Kreispolizei - im vergangenen Jahr erneut kräftig gestiegen. Damit bestätigt sich eine seit 2008 beobachtete Tendenz. Und auch die Dreistigkeit der Täter ist ungebremst: Ein Drittel aller Einbrüche in Wohnungen und Geschäftsräume passiert am helllichten Tage. Dabei könnten Haus- und Wohnungseigentümer schon mit wenigen Standard-Maßnahmen vorbeugen. Quelle: WN online
Mehr Informationen gibt es bei der polizeilichen Beratungsstelle in Rheine, Telefon 0 59 71/93 81 386 und im Internet unter der Adresse www.zuhause-sicher.de.
Bei Schäden durch Einbruchdiebstahl kommt Ihre Hausratversicherung auf. Diese ersetzt Ihnen den entstandenen Schaden (entwendete Gegenstände oder Vandalismus) bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Für folgende Wertsachen gelten besondere Höchst-Entschädigungsgrenzen sofern nicht etwas anderes vereinbart ist:
Zusätzlich wird die Entschädigungssumme beschränkt, wenn sich die Wertsachen und das Bargeld nicht in einem Stahlschrank befinden. Der Stahlschrank (Wertschutzschrank) muss VdS anerkannt, mehrwandig und natürlich verschlossen sein, sein Gewicht muss mindestens 200 Kilo auf die Waage bringen, oder der Stahlwandschrank ist eingemauert und verfügt über eine mehrwandige Tür.
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
Über eine Valorenversicherung (Versicherung für Wertsachen) sollte sich jeder Gedanken machen, der viele Wertsachen besitzt. Diese kann man darüber hinaus zur Hausratversicherung abschließen. Hierbei sind beispielsweise Pelze und Schmuck selbst außerhalb der Wohnung versichert.
Gern bin ich Ihnen bei der Auswahl der richtigen Hausrat- oder Valorenversicherung behilflich oder kläre bei Ihrem Versicherer verbindlich ab, welche Entschädigungsgrenzen für Ihren Vertrag gelten.