Was bei Patientenverfügungen wichtig ist

„Wie schwer ist die Erstellung einer Patientenverfügung und welche Dinge muss ich dabei beachten?“ Eine Frage, die mir häufig in meinem Vortrag „Patientenverfügung und Vollmachten“ gestellt wird. Vom Grundsatz her ist es recht einfach, wenn man sich im Vorfeld einige Gedanken dazu macht.
- Für welche (medizinischen) Situationen soll die Patientenverfügung gelten? Mögliche Situationen wären z. B. unmittelbarer Sterbeprozess, Endstadium einer tödlichen Krankheit, „Koma“ oder Endstadium einer Demenz.
- Welche medizinischen Maßnahmen sollen durchgeführt oder unterlassen werden? Sollen z. B. eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr oder eine Dialyse durchgeführt werden oder nicht?

Für die Durchsetzung seines Patientenwillens sollte man eine Vertrauensperson einsetzen, die für die Einhaltung der entsprechenden medizinischen Maßnahmen und ggfs. für eine Verlegung in ein anderes Krankenhaus sorgt.

Auf jeden Fall ist es sinnvoll, zu einer Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.

Die (gesetzlichen) Vorgaben (§ 1901a ff. BGB) für eine Patientenverfügung sind simpel:
- der Ersteller muss volljährig und einwilligungsfähig sein
- die Patientenverfügung muss schriftlich erstellt werden (handschriftlich oder maschinell) und mit Namensunterschrift versehen werden
- ein Widerruf kann jederzeit, formlos, auch verbal/nicht verbal und ohne Angabe von Gründen erfolgen
Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sinnvoll ist
- mit der erstellten Patientenverfügung zu (s)einem (Haus)Arzt zu gehen, mit dem man die Patientenverfügung bespricht, und er die Einwilligungsfähigkeit bescheinigt
- eine notarielle Patientenverfügung ist für die Gültigkeit nicht erforderlich.

Gern bin ich Ihnen bei der Erstellung einer individuellen Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht behilflich. Sie profitieren dabei von meiner jahrelangen Berufserfahrung.

Für weitere Informationen oder Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

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