Firmen- und Kommunikationsdaten:
SÖRRIES FINANZBERATUNG
Dietmar Sörries
Gewerbesitz: Haltern 54 in 48612 Horstmar - Leer
Kundenbüro: Königseschstraße 49 in 48431 Rheine,
Telefon: 05971/8008505, Fax: 05971/8008506, E-Mail: info@soerries-finanzberatung.de
Registereinträge/Tätigkeitsstatus:
Ich bin als erlaubnispflichtiger
Versicherungsmakler nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung
und als
Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 Gewerbeordnung
und als
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung
bei der IHK Nord Westfalen, Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster registriert.
Meine jeweiligen Registrierungs-Nummern lauten:
D-NCYL-OHDGL-50 (Versicherungsmakler)
D-F-156-S2JU-72 (Finanzanlagervermittler)
D-W-156-96T6-29 (Immobiliardarlehen)
Dies kann unter www.vermittlerregister.org und www.vermittlerregister.info eingesehen werden.
Zentrales Versicherungsvermittlerregister/Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler / Honorarfinanzanlagenberater
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Breite Straße 29, 10178 Berlin,
Tätigkeiten gemäß Gewerbeordnung:
Erlaubnis nach § 34c Abs.1 GewO (Darlehensvermittlung, Finanzierung, ohne Immobilien)
Erlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO (Versicherungsmakler)
Erlaubnis nach § 34f Abs.1 GewO (Offene Investmentfonds)
Erlaubnis nach § 34f Abs.2 GewO (Geschlossene Fonds)
Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO (Immobiliardarlehen)
Die Beratung erfolgt nicht unabhängig(1), auf der Grundlage eines umfänglichen Produktuniversums und einer umfangreichen Produktanalyse. Es erfolgt keine regelmäßige Geeignetheitsprüfung.
Beteiligungen:
Ich halte keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital einer Versicherungsgesellschaft. Kein Versicherungsunternehmen hält eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital meiner Gesellschaft.
Schlichtungsstellen:
• Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Ombudsleute,
Postfach 13 08, 53003 Bonn (www.bafin.de)
• BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main (www.ombudsstelle-investmentfonds.de)
• Ombudsstelle Geschlossene Fonds, Invalidenstr. 35, 10115 Berlin
(www.ombudsstelle-gfonds.de)
• Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080622, 10006 Berlin
(www.versicherungsombudsmann.de)
• Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222,
10052 Berlin, (www.pkv-ombudsmann).
Berufshaftpflicht bei: Allcura Versicherungs AG
Produktangebot:
Fonds: sämtliche in Deutschland zum Vertrieb zugelassene Investmentfonds.
Die Liste der unterstützten Fondsgesellschaften können Sie unter der folgenden Adresse einsehen: https://ssl01.fondsnet.de/erstinformation_investment.php
Beteiligungen: Beteiligungen von über 30 Fondsinitiatoren
Versicherungen: Versicherungen von ca. 110 Versicherungsgesellschaften und Assekuradeuren.
Vergütung bei Versicherungen:
Für die Vermittlung und die Betreuung von Versicherungsverträgen erhalte ich, Dietmar Sörries, in der Regel Courtagen, die von den Versicherungsunternehmen an mich ausgezahlt, aber wirtschaftlich von Ihnen getragen werden, da sie in den Versicherungsprämien enthalten sind.
Bei Bedarf und nach Vereinbarung mit meinen Kunden werden wir auch auf Basis anderer Vergütungsmodelle tätig, z.B. in Form von Honorarvereinbarungen oder von Kombinationen der Vergütungsmodelle.
Über die vorgenannten Vergütungen hinaus erhalten wir keine anderen Zuwendungen. Lediglich kostenlose Teilnahmen an Veranstaltungen zur Fortbildung könnten als Zuwendung gelten.
Angaben zur Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten nach § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG
Die Anlageberatung und die Vermittlung von Finanzinstrumenten gem. § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG erfolgt aufgrund der erteilten Genehmigung nach § 34f GewO oder § 34h GewO. Ich bin freier Gewerbetreibender nach § 93 HGB.
Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstrumentes findet grundsätzlich zwischen Ihnen als Kunden / Kundin und dem jeweiligen Produktanbieter statt. Ich habe jedoch die erforderliche Sorgfalt nach den Regeln der Finanzanlagen-Vermittlerverordnung (FinVermV) zu berücksichtigen. Insbesondere schulde ich danach die anlage- und anlegergerechte Beratung unter Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen sowie des von Ihnen gewünschten Anlagezweckes.
Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit kann auch ein Vertrag zwischen Ihnen und mir geschlossen werden (Maklervertrag oder Honorarberatungsvertrag). Auch dazu werde ich ein Protokoll führen.
Informationen über Kosten und Zuwendungen gemäß § 12a , § 17 FinVermV und § 22 FinVermV
Ich erhalte vom Anleger im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung Zuwendungen von Dritten, die ich behalten darf.
Zuwendungen im Sinne § 17 Absatz 1 FinVermV sind Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle geldwerten Vorteile, die der Gewerbetreibende vom Emittenten, Anbieter einer Finanzanlage oder von einem sonstigen Dritten für deren Vermittlung oder Beratung erhält oder an Dritte gewährt.
Vergütung bei Immobiliardarlehen
Die Höhe der Vergütung variiert je nach Art und Umfang des vom Verbraucher ausgewählten Finanzierungs- und / oder Zusatzproduktes. Sie beträgt je nach Auswahl des Produktanbieters und der vom Verbrauchers gewählten Finanzierungslösung zwischen 0 – max. 4,5% der Darlehenssumme. Dieser Betrag ist in dem vom Darlehensgeber ausgewiesenen Effektivzins bereits enthalten. Da zum Zeitpunkt der Aushändigung dieses Dokuments das für den Verbraucher optimale Produkt noch nicht ermittelt wurde, steht die genaue Höhe der Vergütung des Darlehensvermittlers noch nicht fest. Den tatsächlichen Betrag der Vergütung findet der Verbraucher in dem ESIS-Merkblatt, welches dem Verbraucher zu einem späteren Zeitpunkt vom Darlehensgeber ausgehändigt wird.