Denken Sie immer an Schiller´s erste Bürgerpflicht: BEWAHREN SIE RUHE!
Solange kein Menschenleben in Gefahr ist, sollten Sie diesen Grundsatz beherzigen.
Bei Sachschäden (Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude) halten Sie den Schaden zu begrenzt wie möglich.
Die sogenannte Schadensminderungspflicht wird von Ihnen verlangt.
Nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Versicherer auf und besprechen das weitere Vorgehen. Einige Versicherer sind 24 Stunden, 7 Tage die Woche erreichbar. Ihr Versicherer wird mit Ihnen zusammen abstimmen was weiter unternommen wird.
Dokumentieren Sie den Schaden bzw. beschädigten Sachen so gut wie möglich. Machen Sie Bilder davon. Lieber eines mehr, als zu wenig.
Bei Personenschäden, größeren Schäden oder bei Beteiligung mit ausländischen Fahrzeugen (Auto) sollten Sie die Polizei zur Beweisaufnahme rufen.
Machen Sie bei Haftpflichtschäden (Auto, Privathaftpflicht) keine Schuldzusagen!
Bei der Rechtsschutzversicherung sollten Sie - bevor Sie zum Anwalt gehen - Kontakt mit mir, oder dem
Versicherer, aufnehmen.