Das Honorar wird individuell je nach Aufwand und Komplexität angesetzt. Bei Vereinbarung eines Zeithonorars liegt der Stundensatz i. d. R. bei 78,54 EUR (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von aktuell 19%, wenn kein unmittelbarer Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung gem. §4 Nr. 11 UStG vorliegt).
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Eine Erstberatung bis zu einer Stunde ist ohne Kosten verbunden.
Im Bereich der Wohngebäudeversicherung gibt es z. B. 358 Brutto-Tarife aber nur 13 Netto-Tarife.
Mit dieser eingeschränkten Auswahl muss man ausdrücklich einverstanden sein.