Negativzinsen auf Girokonten-Guthaben sind zulässig

Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte gegen die Sparkasse Vogtland geklagt, weil diese bei
Neukunden und nach einem Kontowechsel ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,7 Prozent pro Jahr
– zusätzlich zu den Kontoführungsgebühren – verlangt. Lediglich Guthaben unter 5.000 Euro
bleiben davon verschont. Wie das Landgericht Leipzig nun urteilte, ist das rechtmäßig. Auch
Sparkassen müssten sich „an Marktgegebenheiten ausrichten und wirtschaftlich agieren“.

Zwar wollen die Verbraucherschützer in Berufung gehen, doch der Trend ist ungebrochen: Es
wird immer kostspieliger, Erspartes auf Giro- und Festgeldkonten herumliegen zu lassen – wo
zudem die Inflation an der Kaufkraft nagt. Mittlerweile erheben mehr als 450 Banken
Negativzinsen.

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist kürzlich juristisch
gescheitert, als sie einem Online-Broker per Unterlassungsverfügung verbieten wollte, schon ab
einem Guthaben von 250 Euro Negativzinsen zu vereinnahmen. Das Frankfurter
Verwaltungsgericht befand, dass die Aufsicht kein Recht zum Einschreiten habe, solange der
ordentliche Rechtsweg offenstehe

 
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