KFZ-Versicherung Wechselservice

 
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Vielleicht haben Sie sich auch geärgert, als Sie die letzte Beitragsrechnung zu Ihrer KFZ-Versicherung erhalten haben. Trotz einer Erhöhung der Rabattstufe hat sich der Beitrag mal wieder erhöht.

Wann können Sie wechseln?

Zum Vertragsablauf. In den meisten Fällen ist das der 31.12. des Jahres.Mit einmonatiger Kündigungsfrist. Die Kündigung muss bis zum 30.11. beim alten Versicherer vorliegen!
Wird Ihnen eine Beitragserhöhung mitgeteilt, ohne dass sich der Leistungsumfang Ihres Vertrags ändert, haben Sie einen Monat Zeit zu kündigen. Der Kündigungs-Termin ist der Zeitpunkt, ab dem Sie den erhöhten Beitrag zahlen sollen (Sonderkündigungsrecht).
Bei jedem Fahrzeugwechsel können Sie sofort wechseln. Eine schriftliche Mitteilung an Ihren Versicherer über die Beendigung Ihres bisherigen Vertrags genügt. Auch bei Finanzierung oder Leasing können Sie Ihr Fahrzeug versichern wo Sie möchten.

Ausführliche Informationen über die Wechselmöglichkeiten bei der KFZ-Versicherung finden Sie [hier].


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mit Abschlussmöglichkeit (trixiKfz.de) über Sörries Finanzberatung, mit dem gewohnt  guten Service.


Mit dem Abschluss bestätigen Sie, die Erstinformationen des Versicherungsmaklers gemäß § 15 VersVermV und die Informationen gemäß § 60 Abs. 2 VVG heruntergeladen und gelesen zu haben. Diese finden Sie hier.

Bei Fragen / Hilfe zur Berechnung rufen Sie mich einfach an 0800 / 60 70 880 (kostenlos aus dt. Festnetz).

 

offline - Version

Falls Sie lieber ein analoges Formular nutzen und die Berechnung mir überlassen wollen, füllen Sie bitte das Formular aus und senden Sie es per Fax 05971/8008506 / E-Mail / Messanger zurück. Noch einfacher ist es, wenn Sie mir den KFZ-Versicherungsschein und die letzte Rechnung zusenden.

KFZ-Datenerfassungsbogen 
 

Diese Nachlässe bieten die einzelnen Tarifierungsmerkmale

  • Geringere jährliche Fahrleistung (6.000 statt 12.000 Kilometer): -13 Prozent
  • Werkstattbindung: -13 Prozent
  • Selbstbeteiligung (VK 1.000 statt 300 Euro): -11 Prozent
  • Beamtenrabatt: -7 Prozent
  • Wohneigentum: -4 Prozent
  • Stellplatz (Tiefgarage): -3 Prozent
  • Fahrerkreis (nur Partner ab 43 Jahre): -2 Prozent


Merkmale, die im Durchschnitt die größten Beitragszuschläge mit sich bringen:

  • Beliebiger Fahrerkreis: +118 Prozent
  • Höhere jährliche Fahrleistung (35.000 statt 12.000 Kilometer): +69 Prozent
  • Alter VN (75 Jahre): +60 Prozent
  • Rabattschutz (trotz Schaden keine SF-Höherstufung): +23 Prozent
  • Monatliche Zahlweise: +10 Prozent           


Quelle: check24

 
 
 
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