Milliardenverluste durch falsche Beratung
Ende 2012 ging die Meldung „Milliardenverluste für die Altersvorsorge“ durch die Medien.
50 Mrd. EUR – 17 Mrd. EUR (ca. 435 EUR pro Haushalt) allein bei Kapital-/Renten-/Riesterverträgen – sollen den Verbrauchern jedes Jahr durch Falschberatung und fehlende Transparenz verloren gehen. „Der Abschluss eines guten Vorsorgevertrages sei reine Glückssache…“ (Zitat: Prof. Andreas Oehler, Uni Bamberg).
Fehlende Aufklärung bei Vertragsabschluss wird bei den Punkten Erträge, Kosten und Risiken des Anlageproduktes moniert. Eine Verbesserung der Beratung soll durch mehr Transparenz und standardisierte Beratungsprotokolle erreicht werden, ist das Fazit aus dem Gutachten von Prof. Dr. Andreas Oehler (Uni Bamberg). Das komplette Gutachten aus August 2012 finden Sie hier.
Kommentar:
Sicherlich lässt die Beratungs- und Dokumentationspflicht bei vielen Beratern noch immer zu wünschen übrig. Gerade bei Bankberatern ist der Vertrauensbonus offenbar immer noch vorhanden.
Worauf ich schon in den alten Blogs hingewiesen habe, ist die anleger- und anlagegerechte Beratung mit entsprechender Dokumentation der Dreh- und Angelpunkt für jede Anlageentscheidung. Eine anbieter- und verbrauchergerechte Beratung sollte lt. o. g. Gutachten durch seriös arbeitende Finanzunternehmen – unabhängig von Banken, Sparkassen, Versicherern und Fondsgesellschaften – erfolgen.
Ich biete meinen Kunden eine hohe Beratungsqualität im Sinne einer verständlichen, verlässlichen und vergleichenden Beratung und Information.
50 Mrd. EUR – 17 Mrd. EUR (ca. 435 EUR pro Haushalt) allein bei Kapital-/Renten-/Riesterverträgen – sollen den Verbrauchern jedes Jahr durch Falschberatung und fehlende Transparenz verloren gehen. „Der Abschluss eines guten Vorsorgevertrages sei reine Glückssache…“ (Zitat: Prof. Andreas Oehler, Uni Bamberg).
Fehlende Aufklärung bei Vertragsabschluss wird bei den Punkten Erträge, Kosten und Risiken des Anlageproduktes moniert. Eine Verbesserung der Beratung soll durch mehr Transparenz und standardisierte Beratungsprotokolle erreicht werden, ist das Fazit aus dem Gutachten von Prof. Dr. Andreas Oehler (Uni Bamberg). Das komplette Gutachten aus August 2012 finden Sie hier.
Kommentar:
Sicherlich lässt die Beratungs- und Dokumentationspflicht bei vielen Beratern noch immer zu wünschen übrig. Gerade bei Bankberatern ist der Vertrauensbonus offenbar immer noch vorhanden.
Worauf ich schon in den alten Blogs hingewiesen habe, ist die anleger- und anlagegerechte Beratung mit entsprechender Dokumentation der Dreh- und Angelpunkt für jede Anlageentscheidung. Eine anbieter- und verbrauchergerechte Beratung sollte lt. o. g. Gutachten durch seriös arbeitende Finanzunternehmen – unabhängig von Banken, Sparkassen, Versicherern und Fondsgesellschaften – erfolgen.
Ich biete meinen Kunden eine hohe Beratungsqualität im Sinne einer verständlichen, verlässlichen und vergleichenden Beratung und Information.