Tragfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus. Nun hat sich der Sachverständigenrat zu Wort gemeldet und sich mit den parteipolitischen Vorschlägen zur Tragfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung auseinandergesetzt. Die Probleme sind bekannt: Mit der Alterung der Gesellschaft aufgrund der steigenden Lebenserwartung und dem Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge, durch den weniger Beitragszahler für mehr Rentner aufzukommen haben, gerät die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung unter Druck. Langfristig betrachtet ist die GRV nach dem gegenwärtigen Rechtsstand und bei unveränderter Einnahmequote nicht tragfähig.

Durch die 2018 eingeführte doppelte Haltelinie bis 2025 von 48 % für das Sicherungsniveau und 20 % für den Beitragssatz steigt der Finanzierungsbedarf der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Fortführung der doppelten Haltelinie, bei einem unveränderten Rentenzugangsalter, könnte nur durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses zur GRV gewährleistet werden, sodass der Bundeszuschuss von heute rund 2,3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) [Anmerkung: BIP 2020: 3.332 Mrd. EUR lt. Stat. Bundesamt = 76,64 Mrd. EUR Bundeszuschuss] um über das dreifache auf 7,3 % des BIP im Jahr 2080 anwachsen würde.

Die Haltelinie des Sicherungsniveaus von 48 % alleine würde den Beitragssatz auf 28 % ansteigen lassen und zusätzliche Bundesmittel beanspruchen. Umgekehrt würde eine Haltelinie des Beitragssatzes von 20 % das Sicherungsniveau gegen 30 % drücken. Um eine nachhaltige Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung zu erreichen, werden verschiedene Optionen vorgeschlagen.


Inflationsanpassung
Dem Finanzierungsdefizit der GRV könnte entgegengewirkt werden, indem eine Koppelung der Renten an die Verbraucherpreise statt an die Lohnentwicklung erfolgen würde, wie z.B. in Italien, Frankreich und Österreich. Bei einer Inflationsanpassung steigen im Allgemeinen die Renten weniger als durch eine Anpassung an die Lohnentwicklung. Das Sicherungsniveau würde sinken mit einer Ausbreitung der Altersarmut.

Steigerung der Erwerbstätigkeit
Da die Erwerbstätigenzahl schon zu einem relativ hohen Grad ausgeschöpft ist, würde das Tragfähigkeitsproblem durch eine verstärkte Erwerbstätigenquote nur zum Teil gelöst werden.

Ausweitung des Versichertenkreises
Eine Ausweitung des Versichertenkreises der GRV auf Selbstständige würde zu höheren Beitragseinnahmen führen, aber zudem Ansprüche an die GRV begründen.

Anpassung des Renteneintrittsalters
Eine Möglichkeit, bei stetig steigender Lebenserwartung die zukünftige Finanzierbarkeit der GRV sicherzustellen, bestünde darin, die gewonnene Lebenszeit auf die Erwerbs- und Rentenphase aufzuteilen. Schwierigkeiten bereiten dabei die sich mit dem Alter verschlechternde Gesundheit, die geringen Wiederbeschäftigungschancen älterer Arbeitsloser und das damit verbundene Risiko steigender Altersarmut.


Quelle: SV-Report vom 15.05.2021 Schallöhr-Verlag, Webside: https://www.schalloehr-verlag.de/sv-report/

 
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