Neues BGH-Urteil zum Schadensersatz bei Schlüsselverlust

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Wer seinen Wohnungsschlüssel verliert, muss nicht ohne weiteres die Kosten für einen Austausch der gesamten Schließanlage bezahlen. Der BGH begrenzt den Schadenersatz des Mieters für eine neue Schließanlage, wenn die Schließanlage auch tatsächlich ausgetauscht wird und der Austausch aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. (AZ: VIII ZR 205/13).



Foto: (c) Robertsson

Der Vermieter wird den Austausch aus Sicherheitsgründen  relativ einfach begründen können, wenn er die Schließanlage austauschen lässt. Die Kosten dafür richten sich danach wie viele Mitmieter es gibt, die einen – eher zwei bis drei -  Schlüssel bekommen. In größeren Mietshäusern kann das leicht mehrere zehntausend Euro kosten.

Wie können Sie sich dagegen absichern?

Der Verlust der eigenen Schlüssel (Eigenheim oder Flurtür) ist nicht versicherbar.

Hingegen der Schlüsselverlust bei Schließanlagen kann optional über die private Haftpflichtversicherung abgesichert werden. In neueren Verträgen ist der Schlüsselverlust meistens bis zu 20.000,- Euro mitversichert. Es können aber auch bis zu 100.000,- Euro versichert werden.

Der Verlust von dienstlichen Schlüsseln muss meistens separat mitversichert werden.

 
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